(02.09.09) Die Entwicklung Singapurs zu einem der renommiertesten internationalen Finanz- und Wirtschaftszentren begann in den späten sechziger Jahren. Über die letzen drei Jahrzehnte hat es Singapur wie kaum ein anderes Land geschafft, sich einen nicht mehr wegzudenkenden Platz in den Top Ten der Finanzzentren zu sichern. Überdies gilt Singapur heute als eines der wichtigsten Wirtschaftszentren des asiatisch-pazifischen Raums. Die stabile politische Situation, das gesunde wirtschaftliche und finanzielle Fundament, eine stringente, aber pro-aktive Aufsicht, die exzellente geografische Lage, ein schier unerschöpflicher und hervorragend ausgebildeter Arbeitsmarkt, das umfangreiche Netz von Doppelbesteuerungsabkommen, eine einwandfrei funktionierende Telekommunikation und Infrastruktur sowie ein sehr hoher Lebensstandard haben über die Jahre fast alle grossen Firmen des globalen Finanz- und Wirtschaftsmarktes nach Singapur gebracht. Diese Entwicklung hat Früchte getragen: Singapore figuriert seit Jahren ununterbrochen als Spitzenreiter im „Doing Business Report“ der Weltbank.
Singaporegesellschaften – ein Überblick
Singaporegesellschaften bieten attraktive Lösungen an, sowohl als Holding- als auch als Handelsgesellschaften. Die Gesellschaften („Private Limited Companies“, kurz „Pte Ltd“ genannt) können dank dem elektronischen Filing System ACRA innert Stunden gegründet werden und entsprechen weitgehend dem Modell der kontinentaleuropäischen Aktiengesellschaft. Allerdings hat Singapore das Konzept des Aktienkapitals abgeschafft; das Kapital einer Singaporegesellschaft definiert sich daher ausschliesslich über die Anzahl ausgegebener Aktien. Das Minimalkapital beträgt ein Singapore Dollar, weitere Liberierungsvorschriften gibt es nicht.
Während das Aktionariat international sein kann, muss jede Singaporegesellschaft zwingend mindesten einen lokal ansässigen Direktor und Sekretär („Company Secretary“) haben; beide Positionen dürfen nur durch Individualpersonen besetzt werden. Die Gesellschaft muss Bücher führen und einen Jahresabschluss vorlegen. Sie ist revisionspflichtig, wenn sie entweder juristische Gesellschaften im Aktionariat hat oder in einem bestimmten Geschäftsjahr mehr als SGD 5 mio Umsatz erzielt.
Singaporegesellschaften werden aufgrund des territorialen Steuersystems von Singapore grundsätzlich nur auf den in Singapore erzielten Einkünften besteuert; im Ausland erzieltes Einkommen wird allerdings dann besteuert, wenn die Gesellschaft nicht nachweisen kann, dass das ausländische Einkommen durch eine Zweigniederlassung oder eine Betriebsstätte erzielt worden ist. Dividendenerträge werden nicht besteuert, sofern sie nicht nach Singapore zurückgeführt werden werden („Remittance Rule“) – im letzteren Fall entfällt die Besteuerung, sofern der Gewinn der Beteiligungsgesellschaft bereits mit einem Mindestsatz von 15% besteuert worden ist. Diese Regeln sowie der Umstand, dass es in Singapore keine Quellensteuer auf Dividendenausschüttungen an die Aktionäre gibt, machen Singapore zu einem sehr attraktiven Standort für Holdinggesellschaften. Über 60 Doppelbesteuerungsabkommen sorgen überdies für Klarheit in grenzüberschreitenden Konstellationen.
Kapitalgewinne sind steuerfrei und der Steuersatz beträgt zur Zeit 17%. Damit ist er einer der niedrigsten weltweit. Die ersten SGD 300,000 steuerbares Einkommen werden indes mit einem reduzierten effektiven Satz von lediglich 8,36% besteuert und neu gegründete Gesellschaften kommen überdies während den ersten 3 Jahren in den Genuss von noch weitergehenden Steuererleichterungen, die den effektiven Steuersatz für die ersten SGD 300,000 steuerbares Einkommen auf einen effektiven Steuersatz von 5,67% bringen.
Wohnsitznahme in Singapore
Singapore hat über die letzten Jahre verschiedene attraktive Wohnsitznahme-Programme geschaffen, um Investitionen und Know-How nach Singapore zu bringen. Neben der normalen Arbeitsbewilligung („Employment Pass“, welche in der Regel relativ problemlos gewährt wird) und dem Entrepreneur Pass für Personen, die in Singapore ein Unternehmen aufbauen wollen, bietet sich vor allem das neue „Singapore Global Investor Programme“ („GIP“) an: Unter dem GIP kann ein Permanent Residence Pass (kurz « PR » genannt) für einen Investor und seine Familie für die Dauer von 5 Jahren mit der Möglichkeit einer weiteren Verlängerung beantragt werden. Voraussetzung ist ein Investment von mindestens SGD 1 mio in einen Start-up oder die Expansion eines Unternehmens, welches in bestimmten Bereichen in Singapore tätig ist. Werden mehr als SGD 1,5 mio investiert, können diese auch in einen „GIP-approved-Fund“ in Singapore oder in lokales Wohneigentum investiert werden. Dieses neue Progamm ist deshalb interessant, weil es weder auf das Gesamtvermögen noch auf das Einkommen des Antragstellers abstellt und daher weder eine Offenlegung der weltweiten Vermögenswerte noch des Einkommens des Antragstelles erfordert. Das Progamm wurde in erster Linie geschaffen, um die Attraktivität von Singapore für internationale Investitionen weiter zu fördern. Es ist aber durchaus auch für Personen interesssant, die nicht unbedingt den Mittelpunkt ihrer gewerblichen Aktivitäten nach Singapore verlegen wollen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Zunächst handelt sich nicht um ein bevorzugtes Steuerregime wie z.B. die Pauschalbesteuerung in der Schweiz; jede in Singapore ansässige Person (unabhängig vom oben dargestellten Status) wird in Singapore wie eine lokale Person besteuert. Sodann ist Singapore kein Null-Steuerland wie z.B. Dubai; die Steuerbelastung von derzeit maximal 18% ist indes im intentionale Vergleich sehr attraktiv. International erzieltes Einkommen wird nicht besteuert, es gibt weder Kapitalgewinn- noch Erbschaftssteuern und der Erhalt von Dividenden ist ebenfalls steuerfrei.
Neben den steuerlichen Aspekten bietet Singapore aber auch einen der höchsten Lebensstandards weltweit mit einer praktisch vernachlässigbaren Kriminalitätsrate, einer hervorragenden Erreichbarkeit, funktionierender Kommunikationstechnologie, einer vergleichsweise kontrollierten Verkehrssituation und praktisch keiner Luftverschmutzung. Darüber hinaus bietet Singapore dem interessierten Investor eine sehr attraktive Plattform für Geschäftstätigkeiten und den ihn begleitenden Familienmitgliedern einen angenehmen Lebensraum mit besten internationalen Schulen, Social Clubs und dergleichen.
Ausblick
Singapore verdankt den Aufstieg als Finanzzentrum nicht lediglich dem Bankgeheimnis, welches übrigens vergleichbar ist mit jenem der Schweiz. Politische und wirtschafliche Stabilität, klare Gesetze und ein gut funktionierendes Rechtssystem und vor allem das äusserst attraktive Steuersystem mit seinen mannigfaltigen Anreizen sowohl für die Wirtschaft als auch für Privatpersonen haben Singapore zu einem Wunschziel für viele internationale Konzerne und betuchte Familien gemacht. Es wäre daher falsch zu glauben, dass der Wohlstand und der wirtschaftliche Erfolg in erster Linie auf dem Bankgeheimnis beruht, und Singapore als etablierten Fluchthafen für Gelder aus Europa und Amerika zu bezeichnen wäre angesichts der Zahlen genauso verfehlt: laut der Statistik der Monetary Authority of Singapore („MAS“) stammen 45% der verwalteten Gelder (immerhin SGD 800 Milliarden per Anfang 2007) aus Asien, nur 25% aus Europa und lediglich 11% aus den USA.
Singapore hat am 6. März 2009 zeitgleich mit Hong Kong seine Bereitschaft erklärt, sich zu den globalen OECD Standards bekennen zu wollen. Wie Singapore sich im Umfeld der Transparenzbemühungen und unter dem Druck der OECD tatsächlich positionieren wird, bleibt indes abzuwarten. Dabei werden auch die unmittelbaren Nachbarn (Malaisien und Indonesien) sowie die Position Chinas eine wichtige Rolle spielen und schliesslich wird der Stadtstaat, der momentan hart von der Finanzkrise getroffen wird, auch wirtschaftliche Überlegungen anstellen. Es darf aber mit Fug behauptet werden, dass Singapore sehr erfahren ist in der Bewältigung von Krisen und die Republik unter dem Gründervater Lee Kuan Yew wird daher auch diese Herausforderung wohl mit Bravour meistern.
Der Beitrag stammt von unserem Netzwerk- und Singapur-Experten Herrn Dr. Tom Haeusler:
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