Vermögens- und Risikomanagement ist für viele Anleger, deren Vermögensmanagern oder Bankberatern mittlerweile kein Fremdwort mehr, sondern hat erfreulicherweise Einzug gehalten im modernen Portfoliomanagement.
Allerdings beobachte ich in der Praxis, dass sich viele Investoren in diesem Bereich auch in einer Scheinsicherheit wiegen. Die Qualität eines Gesamtvermögens hängt nämlich nicht primär von der Auswahl der Einzelspieler (Banken, Produkte, Discountbroker, Fondsmanager, Vermögensverwalter) ab sondern vom “Gesamtvermögensmanager” als Trainer! Dieser Gesamtvermögensmanager sind entweder Sie selbst, oder ein Vermögensverwalter, der Sie auch in der Praxis ganzheitlich betreut. Nicht nur mit Ihrem Wertpapierdepot, sondern mit all Ihren Vermögenswerten und Strukturen.
Vermögen ist nicht nur Geld oder Wertpapiere
Ein erfolgreiches Unternehmertum, eine Schenkung, eine Erbschaft, Aktien, Anleihen, Zertifikate, Fonds, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, immaterielle Werte wie Patente oder Ideen, Sammlungen und Kunst, Lebenssituationen, Versicherungen oder Verträge gehören ebenfalls dazu!
Viele Vermögenswerte werden leider immer noch isoliert voneinander betrachtet und verwaltet, alles noch bei den unterschiedlichsten Banken und Vermögensverwaltern, in unterschiedlichen Ländern und Rechtsräumen - wie schnell verlieren Sie dabei als Anleger den Überblick über Ihr Gesamtvermögen und vor allem Ihr Gesamtrisiko!
Vermögensmanagement in der Praxis
Ein vermögender Privatkunde hat beispielsweise aufgrund von Diversifikationsüberlegungen und privaten Präferenzen Beziehungen zu vier verschiedenen Finanzinstituten aufgebaut, rein für seine Portfolioinvestitionen (Direktinvestitionen in Immobilien, Sachwerte, Beteiligungen sind ebenfalls vorhanden). Sein Problem ist nun eine konsolidierte Vermögensübersicht zu erhalten möglichst von unabhängiger und neutraler Seite.
Eine Bank ist keine optimale Konsolidierungsstelle
Eine Bank als Konsolidierungsstelle zu beauftragen birgt den natürlichen Interessenskonflikt, dass die Objektivität gegenüber anderen Banken und der eigenen Leistung nur bedingt möglich ist!
Das Problem des Anlegers ist die kompetente Zusammenführung aller Daten in eine konsolidierte Vermögensübersicht welche wegen der unterschiedlichen Reportings der involvierten Banken zeitaufwendig und oft nicht konsistent ist. Es ist somit nicht verwunderlich, dass der Anleger Mühe hat festzustellen, ob die verschiedenen Wertpapierdepots richtig strukturiert und aufeinander abgestimmt sind. Ebenso ist ganzheitlich zu betrachten, welche Risiken mit den Investitionen verbunden sind, ganz zu schweigen von dem zeitlichen Aufwand für die Steuererklärungen. Ein zusammengefasstes Steuerreporting über alle Vermögenswerte fehlt in jedem Fall.
Wie offen und ehrlich sind Sie eigentlich gegenüber Ihren Bankberatern?
In der Praxis beobachte ich häufig, dass Anleger bereits über mehrere Konto- und Depotverbindungen verfügen, aber die einzelnen Berater der Banken isoliert voneinander Wertpapierdepots strukturieren. Sie wissen also nichts von anderen Bankverbindungen, was zu Klumpenrisiken führen kann. (von der Einbeziehung von zusätzlichen alternativen Vermögenswerten einmal ganz abgesehen). Der Kunde wünscht oftmals auch nicht, dass einer bestimmten Bank in Österreich oder vor allem in Deutschland beispielsweise bekannt wird, dass er auch bei einer Schweizer Adresse noch über weitere Vermögenswerte verfügt.
Diskretion darf nicht zu Lasten des Risikomanagements gehen
Dies macht auch Sinn, da - beispielsweise - gerade Banken intern alle Kundenäußerungen und Hinweise dahingehend in speziellen Datenbanken (Kundeninformationssystemen) dokumentieren um natürlich diese Vermögenswerte ebenfalls für ihr Institut gewinnen zu können. Dies wäre jedoch kontraproduktiv zu den gewünschten und notwendigen Diversifikations- und auch Diskretionsabsichten des Kunden. Wo die Übersicht fehlt, werden somit Fehler gemacht, teure Fehler. Diese müssen nicht zwingend von einem der involvierten Vermögensverwalter stammen sondern sie ergeben sich oftmals systembedingt.
Die Asset Allokation muss auf Ihr Gesamtvermögen ausgerichtet sein
Im Rahmen der Wertschöpfungskette eines Anlegers wird immer wieder auf die Wichtigkeit der adäquaten Anlagestrategie hingewiesen. Bekanntermaßen werden circa 90% der Rendite durch die sogenannte “Asset Allokation”, also durch die Anlagestrategie beeinflusst. Diese muss zwingend, sorgfältig und nachhaltig umgesetzt werden und zwar mit allem was dazu gehört im modernen Vermögensmanagement.
Dazu zählt beispielsweise die Bestimmung des Managementstils, die Selektion der Vermögensverwalter oder die Produktauswahl. Dazu müssen alle Anlagen überwacht und die Ergebnisse, die sich aus der Anlagestrategie und den Anlagen selbst ergeben regelmäßig aufgezeigt werden. Nur dann können Missstände rechtzeitig erkannt und Korrekturmaßnahmen ergriffen werden. In diesem Bereich können Sie als Privatanleger viel von sogenannten Family Offices übernehmen und lernen!
Die Lösung: Lernen von Family Offices
Im Jahr 1838 gründete die äußerst vermögende amerikanische Familie Morgan das “House of Morgan” mit dem ausschließlichen Zweck, das Vermögen der eigenen Familie zu betreuen und zu verwalten. Damit legten die Morgans den Grundstein für eine Form der Vermögensverwaltung, die bis heute als “Family Office” bezeichnet wird. An der Sinnhaltigkeit, für die Verwaltung und Erhaltung eines sehr großen Vermögens ein eigenes Unternehmen zu gründen (Besitzgesellschaft), besteht kein Zweifel. Die Stärke des Konzepts liegt in der ausschließlichen Konzentration auf die Bedürfnisse eines einzelnen Kunden, und das bei vollkommener Unabhängigkeit.
Family Offices - Die unterschiedlichen Modelle
Echte Family Offices (die nur einer einzigen Familie dienen) sind eher selten, mehrheitlich handelt es sich heute um Bereiche von Banken, Anwaltskanzleien oder spezialisierte Vermögensverwalter, die dann meist nicht nur einen einzigen Mandanten betreuen. Diese Art der Family Offices bezeichnet man als so genannte Multi User Family Offices, die mehrere Klienten betreuen. Rund ein Drittel davon sind Bankentöchter und kommen ursprünglich aus dem Asset-Management Bereich. Ein weiteres drittel ist aus Anwaltskanzleien beziehungsweise Wirtschafts- und Steuerberatungsbüros entstanden, die selbst zwar keinen Bezug zum Vermögensverwaltungsgeschäft haben und die eigentliche Aufgabe der Verwaltungsgeschäfte an externe Anbieter (Banken, Vermögensmanager) delegiert haben. Der Rest sind spezialisierte Vermögensverwalter. Diese führen die Kundendepots auch gerade im Ausland, meist bei kostengünstigen Discountbrokern wie beispielsweise Tradejet oder Swissquote.
Der Vermögenskonsolidierer
Die professionelle Strukturierung und Kontrolle nimmt den größten Stellenwert in der Arbeit eines “Vermögenskonsolidierers” ein, aber insgesamt geht die Tätigkeit der Manager dieser Konsolidierung weit darüber hinaus. Eine genaue Kenntnis über die Vermögens- und Lebensverhältnisse des zu betreuenden Mandanten sind hierfür ebenso unerlässlich wie die diskrete Behandlung und Verwendung dieser persönlichen Daten und Merkmale.
Offenheit und Vertrauen bei höchster Diskretion!
Ein Rechtsanwalt kann seine Klienten nur dann optimal und ziel führend beraten, wenn er umfassend über die Verhältnisse seines Mandanten informiert ist. Ein Arzt ist nur dann in der Lage eine kompetente Diagnose zu stellen, wenn er ebenfalls eine umfassende Analyse macht und der Patient ihn in aller Offenheit informiert. Damit ist der Arzt in der Lage eine passende Therapie zu verschreiben welche dem Patienten wirklich hilft.
Vertrauen Sie Ihrem Vermögensmanager wie Ihrem Arzt oder Anwalt
Dies bedeutet also der Mandant und der Patient müssen ihren Anwalt oder Arzt in schonungsloser Offenheit - gegen sich selbst und gegenüber anderen - informieren und ihm Vertrauen. Arzt und Anwalt müssen sich darauf verlassen können, dass ihnen nichts verschwiegen und verheimlicht wird. Der Mandant oder Patient muss hingegen auf die Schweigepflicht vertrauen, denn würden Inhalte von Gesprächen beziehungsweise Erkenntnissen dritten bekannt und kämen damit an die Öffentlichkeit, kann materieller oder immaterieller Schaden entstehen mit gravierenden Auswirkungen.
Die Schweigepflicht des Arztes ist das Bankgeheimnis des Vermögensmanageres
Eine solche Offenheit nach innen bedingt deshalb einen unbedingten Geheimnisschutz im Außenverhältnis. Klient wie Patient müssen sich darauf verlassen können, dass Anwalt oder Arzt die ihnen anvertrauten Geheimnisse unbedingt für sich behalten. Der Staat sorgt dabei mit seiner Gesetzgebung dafür, dass sie die Geheimnisse nicht nur bewahren dürfen (Arzt und Anwalt haben vor Gericht ein so genanntes Zeugnisverweigerungsrecht, das heißt sie können eine Aussage verweigern), sondern bewahren müssen. Wenn sie das Vertrauen ihres Mandanten oder Patienten verletzen, machen sie sich im Gegenzug strafbar und somit Schadensersatzpflichtig. Im Bankbereich und speziell für einen “Konsolidierer” gilt nun ebenfalls der Grundsatz: Ohne absolute Offenheit ist keine effiziente Beratung möglich und ohne Geheimnisschutz wird der Kunde keine Offenheit haben.
Der Bankplatz Schweiz bietet diese Voraussetzungen
Wichtigste Voraussetzung für die kompetente und umfassende Beratung in Vermögensangelegenheiten ist - ähnlich wie bei einem Arzt oder Rechtsanwalt - ein großes Maß an Vertrauen und die absolut offene Information des Vermögensberaters. Die wichtigste Voraussetzung derartiger Offenheit ist ein Rechtssystem (in erster Linie Bankgeheimnis) das sicherstellt, dass diese Informationen beim Berater der Geheimhaltung unterliegen. Hier ist aus meiner Sicht gerade die Schweiz ein idealer Bankplatz. Nicht aus steuerlichen Gründen, sondern vor allem im Bezug auf den Schutz der Privatsphäre.
Beispiel 1: Die böse Schwiegertochter
Man denke beispielsweise an den Kunden, der seiner Schwiegertochter misstraut und für den Fall seines Ablebens eine Struktur sucht, mittels der sein Sohn und seine Enkel wirtschaftlich abgesichert werden, ohne dass die Schwiegertochter Einfluss auf Investition und Verwendung des Kapitals nehmen kann. Selbstverständlich muss sich dieser Mandant darauf verlassen können, dass zu seinen Lebzeiten sein Sohn und dessen Frau von dieser Planung nichts erfahren. Andernfalls wird das Verhältnis zu Sohn und Schwiegertochter belastet zu einem Zeitpunkt, an dem noch gar nicht feststeht, ob die Struktur jemals Anwendung findet und operativ wird.
Beispiel 2: Ein Unternehmer erkrankt
Ein weiterer denkbarer Fall wäre ein Unternehmer, der von seiner schweren Erkrankung in Kenntnis gesetzt wird. Dieser muss Vorsorge treffen für den Fall seines Ablebens, will aber nicht, dass seine Familie oder seine Mitarbeiter davon erfahren, solange die Erkrankung nicht sichtbar ist und eine Chance auf Genesung besteht. In diesen und zahllosen anderen Fällen wird ein Vermögensanleger seinen Berater nur ins Vertrauen ziehen, wenn die Geheimhaltung und somit der Vertrauensschutz sichergestellt ist.
In Deutschland existiert kein Bankgeheimnis mehr
Gerade in Deutschland existiert dieses Bankgeheimnis spätestens seit dem 1. April 2005 nicht mehr und birgt einen erheblichen Standortnachteil für Investoren, die dem Schutz der Privatsphäre höchste Priorität geben. Alternative Bankplätze sind hier vor allem die Schweiz, Liechtenstein, Österreich oder Luxemburg. Wiederum nicht aus steuerlicher Sicht!
Kompetenz und Zielorientierung einer Konsolidierung
Das Ziel einer “Konsolidierung” ist es nun, unerwünschten Entwicklungen vorzubeugen und die aktuelle Vermögenssituation, nicht zuletzt unter Rendite und Risikogesichtspunkten zu optimieren. Gerade bei großen Familienvermögen wird durch Anwendung institutioneller und professioneller Strukturen - beispielsweise durch die Vergabe und Überwachung von Spezialmandaten an unterschiedliche Vermögensmanager bei gleichzeitiger Schaffung von Holdinggesellschaften - eine bessere Steuerung des Vermögens in dem hier beschriebenen, umfassenden Sinne erfolgen.
Auch die Vermögensübertragung gehört konsolidiert
Darüber hinaus gelingt es, im Rahmen einer Vermögensübertragungsstrategie die nachfolgenden Generationen in den Vermögensverbund einzubinden und hierdurch schrittweise an den verantwortungsvollen Umgang mit den Familienwerten heranzuführen.
Fazit
Als Hauptkriterien für Handlungsempfehlungen sollte ein Anbieter von Konsolidierungs-Dienstleistungen stets die persönlichen Wünsche und Ziele von Ihnen als Kunden in den Mittelpunkt stellen. Diese Ziele zu erkennen, und mit fachlicher Kompetenz den Mandanten zu begleiten ist die Hauptherausforderung, denn eine mangelnde Analyse und Umsetzung erhöht wiederum Risiken deutlich und schmälert die Substanz beziehungsweise Renditeaussichten Ihres Gesamtvermögens.
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