Vom Doppelpass zur Doppelbesteuerung - Lernen vom Fussball!
Ich hoffe - zumindest sofern Sie deutscher Fussballfan sind -, dass Sie vom erneuten Sieg unserer Nationalmannschaft über Polen genauso begeistert waren wie ich. Am Beispiel Polen und vor allem an den gebürtigen Polen Podolski und Klose wird deutlich was passieren kann, wenn Leistungsträger aus Ihrer Heimat auswandern. Sie werden eines Tages unter Umständen zur “Gefahr” für die ursprungliche Heimat und spielen dann einfach für eine andere Seite wo die Rahmenbedingungen besser sind. Im Fussball kommt uns das derzeit zu Gute.
In der Wirtschaft und bei den Investitionsanreizen verliert unser Land aber zunehmend auch leistungsstarke Menschen (Humankapital) durch Auswanderungen. Diese “spielen” dann eben auch in anderen Ländern, wo die Rahmenbedingungen besser sind. Heute also einmal also in diesem Bereich der Doppelpass zur Doppelbesteuerung. In einem früheren Beitrag habe ich Ihnen ja einmal bereits die Unterschiede zwischen Welteinkommensprinzip und Wohnsitzlandprinzip erläutert. Eine wichtige Komponente in diesem Zusammenhang sind auch die sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen zwischen zwei Ländern auf die ich heute einmal näher eingehen möchte und zu welchen ich auch immer viele Fragen bekomme. Die Grundlagen und meine Ansichten der Entwicklungen im Bereich der wichtigen Doppelbesteuerungsabkommen möchte ich Ihnen nun einmal näher bringen.
Was sind eigentlich Doppelbesteuerungsabkommen?
Das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen ist ein Bereich des internationalen Steuerrechts. Doppelbesteuerungsabkommen sind völkerrechtliche Verträge, die Vorrang vor dem nationalen Recht haben. Sie verfolgen das Ziel, eine Doppelbesteuerung von Ihnen als Steuerbürger, der beispielsweise im Ausland arbeitet, seine Konten führt, eine Auslandsimmobilie vererbt oder im Allgemeinen Grenzüberschreitende” Aktivitäten entwickelt zu vermeiden. Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn Sie als Steuerpflichtiger wegen des gleichen Steuertatbestandes für den gleichen Zeitraum eine gleichartige Steuer an verschiedene Staaten entrichten müssen.
Wann kommt es zu einer Doppelbesteuerung?
Internationale Doppelbesteuerung kommt insbesondere dadurch zustande, dass Staaten nach ihrem nationalen Steuerrecht neben inländischen Wirtschaftsvorgängen und Vermögenswerten (Quellenprinzip) auch im Ausland geschehende Wirtschaftsvorgänge und gegebenenfalls im Ausland liegende Vermögenswerte besteuern, falls deren Ergebnisse einer inländischen natürlichen oder juristischen Person zugute kommen (Wohnsitzprinzip oder Welteinkommensprinzip).
Nach welchen Prinzipien kann sich eine Doppelbesteuerung grundsätzlich richten?
In Deutschland gilt das Wohnsitzland- und Welteinkommensprinzip für Inländer, für Nicht-Inländer gilt das Quellenland- und Territorialitätsprinzip. Nach dem deutschen Einkommensteuergesetz wird die Person, die ihren Wohnsitz in Deutschland und ein Wertpapierdepot im Ausland hat, mit den Zinsen aus dieser Kapitalanlage grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Das Doppelbesteuerungsabkommen in dem bestreffenden ausländischen Staat legt dann fest, ob die Zinsen von Deutschland oder dem ausländischen Staat besteuert werden dürfen.
Inwieweit Doppelbesteuerungen vermieden werden können, wird dann in dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Nachfolgend habe ich Ihnen auch eine Liste aller derzeitigen deutschen Doppelbesteuerungsabkommen angehängt. In den Printausgaben von Kapital & Steuern vertraulich beschäftige ich mich ja auch regelmäßig gerade mit Grenzüberschreitenden Strukturierungsmöglichkeiten, zuletzt beispielsweise mit den Ländern Spanien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten (Dubai).
Die grundlegenden Internationalen Prinzipien nochmals im Überblick:
1. Wohnsitzlandprinzip: Eine Person ist in dem Staat steuerpflichtig, in dem sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
2. Quellenlandprinzip: Eine Person ist in dem Staat steuerpflichtig, aus dem das Einkommen stammt.
3. Welteinkommensprinzip: Der Steuerpflichtige wird mit seinem gesamten Welteinkommen besteuert.
4. Territorialitätsprinzip: Der Steuerpflichtige wird nur mit dem Einkommen veranlagt, das er auf dem Territorium des betreffenden Staates erwirtschaftet hat.
Achtung: Die Lösung gegen eine Doppelbesteuerung ist nicht Steuerhinterziehung!
Das dürfte auch beispielsweise Herrn Zumwinkel mittlerweile klar geworden sein. Denken auch Sie daran, es reicht eben nicht seine Vermögenswerte einfach in die Schweiz, nach Liechtenstein oder nach Österreich zu verlagern. Sie müssen ein Steuerkonformes und Grenzüberschreitendes Steuerkonzept umsetzen. Teilweise wird nämlich als zusätzliches Ziel des Doppelbesteuerungsabkommens vereinbart, Steuerhinterziehungen und doppelte Freistellungen zu verhindern.
Warum sind Doppelbesteuerungsabkommen so wichtig?
Ohne derartige Abkommen kann es bei Geschäftsvorgängen, die sich vom Inland über die Grenze ins Ausland erstrecken, zu einer Kumulation von steuerlichen Belastungen kommen, die die Freizügigkeit des Waren- und Dienstleistungsverkehrs sowie des Einsatzes von Kapital und Arbeit erschwert. Doppelbesteuerungen führen zudem zu Wettbewerbsverzerrungen durch eine Überbesteuerung und zu Fehlallokation von Kapital. Somit ist ein gut ausgebautes und funktionierendes Netz von Doppelbesteuerungsabkommen eine wesentliche Voraussetzung für einen attraktiven Wirtschafts- und Investitionsstandort.
Freiheit ist in Deutschland relativ – DBA´s auf dem Prüfstand
Für Deutschland als großem Vorreiter der EU werden zunehmend die vier großen Grundfreiheiten - Personenfreizügigkeit, freier Kapitalverkehr, Dienstleistungsfreiheit und freier Güter- und Warenverkehr immer mehr zum Problem. Diese Freiheiten führen nämlich dazu, dass immer mehr Bundesbürger Vermögensstrukturen und Investitionen, Niederlassungen oder Wohnsitze ins Ausland verlegen und somit von den attraktiven Doppelbesteuerungsabkommen profitieren, welche mit vielen Staaten derzeit - noch - bestehen.
Einigkeit und Recht und Freiheit - aber nicht außerhalb Deutschlands?
Ebenso wird sich der deutsche Gesetzgeber immer stärker bewusst, vor allem durch anlegerfreundliche Urteile des Europäischen Gerichtshofes, dass viele Deutsche Gesetze nach wie vor nicht EU-konform sind.
Es ist also sehr bedenklich neue Gesetze erlassen, die offensichtlich einem freiheitlichen und einheitlichen EU-Binnenmarkt widerstreben und früher oder später gekippt werden.
Deutschland über alles bei der Steuerhoheit?
Um dennoch Einnahmenausfälle in großem Maße zu verhindern - durch attraktive Gestaltungsmöglichkeiten im Ausland - versucht der Deutsche Gesetzgeber nun zumindest die attraktiven Doppelbesteuerungsabkommen zu kündigen (beispielsweise das DBA bezüglich der Erbschaftsteuer mit Österreich) oder jenes mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (in erster Linie Dubai) nicht mehr in der alten Form zu verlängern. Einen Stand zur aktuellen Situation des DBAs mit Dubai haben Sie - als Abonnent von Kapital & Steuern vertraulich - exklusiv im letzten Wochennewsletter erhalten
Welche DBA’s könnten noch betroffen sein?
Grundsätzlich ist zu sagen, dass künftig in erster Linie jene DBA’s auf mögliche negative (für das Steueraufkommen der Bundesrepublik Deutschland) Schlupflöcher untersucht werden, für welche die 4 Grundfreiheiten uneingeschränkt gelten. Das sind in erster Linie also die EU-Länder, explizit natürlich unsere direkten Nachbarn Österreich, Luxemburg, Tschechien, Polen, Frankreich, Belgien und die Niederlande. Ebenso natürlich auch die Schweiz als Nicht EU-Nachbar”.
Doppelbesteuerungsabkommen dienten auch einmal der Entwicklungshilfe
Auch Länder/Regionen mit Sonderregelungen, mit welchen DBA’s bestehen deren Zweck ursprünglich ein ganz anderer war. (beispielsweise Entwicklungshilfe und Förderung durch Investitionsanreize) stehen auf dem Prüfstand. Dubai und die Vereinigten Arabischen Emirate sind hier sicherlich ein Musterbeispiel. Dieses DBA läuft Ende 2008 aus, wird nicht verlängert sondern neu - mit erwartungsgemäß deutlich schlechteren Bedingungen - verhandelt, falls es überhaupt wieder ein neues DBA mit den VAE gibt. Wie gesagt den aktuellen Stand der Entwicklung - von einem unserer Netzwerkexperten - habe ich Ihnen im letzten Kapital & Steuern vertraulich Wochennewsletter mitgeteilt.
Was ist mit Madeira, den Kanaren oder Luxemburg?
Auch Zonen mit Sonderstatus innerhalb Europas wie beispielsweise Madeira/Portugal oder die kanarischen Inseln (Spanien) werden überprüft. Luxemburg als Innovationsstandort im Gesellschaftsrecht (Fonds, privilegierte Gesellschaftsformen) könnte ebenfalls betroffen sein, da es natürlich dem deutschen Fiskus ein Dorn im Auge ist, dass beispielsweise große Firmen wie Ebay oder Amazon Ihre Europaniederlassungen dort haben, aber die Hauptumsätze mit deutschen - Steuerpflichtigen - erzielen. Ebenso verlagern auch vermehrt Privatanleger Ihren Wohnsitz über die Mosel (Abgeltungsteuer 10%, 6 monatige Spekulationsfrist) oder gründen Holding- und Vermögensgesellschaften dort.
Was ist eigentlich mit Liechtenstein?
Übrigens Liechtenstein muss man in diesem Zusammenhang eigentlich gar nicht unbedingt erwähnen. Liechtenstein hat nur ein einziges Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Nämlich mit seinem Nachbarn Österreich. Was meinen Sie, warum Anleger - bislang zumindest - keinen Bedarf hatten in Liechtenstein eine Doppelbesteuerung zu vermeiden?
Justitia non calculat
Richtig aufgepasst in Mathematik? Dass doppelte von 0 (Steuern) ist auch 0! Mathematik ist aber nicht Jura. Auch Herr Zumwinkel hat gemerkt, Juristen rechnen zwar nicht, aber Steuerfahnder sehr wohl.
Die große Gefahr!
Für mich ist generelle Auswanderung von Kapital (Humankapital, Anlagekapital und Investitionskapital) ein mittlerweile dramatisches Problem für Deutschland. Das löst man aber nicht mit neuen virtuellen” Mauern.
Galt es in der Vergangenheit die reine Kapitalflucht zu verhindern, ist aufgrund der zunehmenden Auswanderungen, Verlagerung des Steuersitzes oder auch Verlegung des Altersruhesitzes zunehmend eine Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland, dass die Basis für Ihr Steueraufkommen physisch” auswandert.
Diese Gefahr ist aus meiner Sicht noch weit dramatischer, da für Auslandsinvestitionen von Inländern (beispielsweise durch Portfolioinvestitionen über Auslandsdepots) natürlich auch weiterhin das Welteinkommensprinzip gilt, der Staat hat also Zugriff auf die Erträge und durch Kontrollmitteilungen wird hier das Netz immer enger.
Wegzug ist die Notwehr der Leistungsstarken unserer Gesellschaft
Den Wegzug seiner Steuerbürger kann der Staat jedoch nicht verhindern, denn diese Freiheit steht jedem offen und Volkswirtschaftlich ist das eine große Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland. Die DDR hatte dieses grundlegende Problem im Prinzip auch einmal und hat einfach eine Mauer aus Beton, Stahl und Stacheldraht gebaut.
Historische Vergleiche sind immer nicht ganz einfach und natürlich ist das eine ganz andere Baustelle und ich will hier keinesfalls - einen absolut unangebrachten - direkten Vergleich in diesem Zusammenhang ziehen. Sie wissen ja bei mir ist immer alles relativ, aber ich bin ein geschichtsträchtiger Mensch und für mich ist jeglicher Abbau von Erleichterungen oder Freiheitsrechten der gleichzeitige Aufbau von neuen Mauern”.
Egal welcher Natur diese Mauern” sind. Es gilt im 21. Jahrhundert mehr denn je Mauern abzubauen und Menschen, Firmen und Investitionen anzuziehen, nicht zu vertreiben oder gesetzlich verordnet - künstlich - zu halten.
GEOPOLITICAL.BIZ: Auswandern | Leben + Arbeiten im Ausland | Steuern | Risikomanagement | Wohnsitzverlagerung | Vermögensschutz | Vermögenskontrolle | Geopolitische Vermögenssteuerung by Markus Miller