Der zunehmende internationale Druck auf die “Steueroase” Liechtenstein sowie der Imageschaden durch die Datenskandale hat nunmehr bei den führenden Liechtensteiner Banken (LGT, Liechtensteinische Landesbank, VP Bank) zu einem deutlichen Gewinnrückgang und vor allem zu einem fast schon dramatischen Einbruch beim Zufluss neuer Kundengelder geführt.
Singapur und Dubai statt Liechtenstein
Auch bei der im Besitz des Fürstenhauses stehenden LGT Bank ist es zu einem drastischen Rückgang beim Neugeld gekommen. Bei den ausländischen Stützpunkten war der LGT noch Geld zugeflossen. Die LGT verfügt beispielsweise über Auslandsstützpunkte in Singapur oder Bahrein. Die VP Bank über Stützpunkte beispielsweise in Singapur, Dubai und den British Virgin Islands. Von Konten und Depots in Liechtenstein hatten hingegen die vornehmlich ausländischen Kunden ihr Geld abgezogen. Das Vermögensverwaltungsgeschäft der Liechtensteiner Banken wird auch in nächster Zeit massiv unter Druck stehen.
Die Banken müssen aus diesen Gründen vor allem Ihre Geschäftsstrategien überdenken und neu ausrichten. Der Finanzplatz insgesamt, beziehungsweise das Land Liechtenstein muss dafür ebenfalls reagieren. Dazu muss das Fürstentum neue, attraktive und international akzeptierte Rahmenbedingungen schaffen.
Vom Bankenstandort zum Unternehmerstandort
Liechtenstein senkt dazu seine Gewinnsteuer von momentan 20 % auf 12,5 % (adäquat Irland). Darüber hinaus will Liechtenstein Beteiligungserträge ganz von der Steuer verschonen. Die Kapitalsteuer sowie die Quellensteuer soll für Firmen abgeschafft werden. Zwischen verflochtenen Unternehmen ist ein Verlustausgleich vorgesehen.
Kooperationsbereitschaft in Steuerfragen
Erwartungsgemäß befasste sich Erbprinz Alois von Liechtenstein in seiner Ansprache zum Staatsfeiertag 2008 mit den aktuellen Geschehnissen auf dem Finanzplatz. Der Erbprinz gab dabei zu verstehen, dass in Anbetracht des internationalen Trends zur verstärkten Zusammenarbeit in Steuerfragen auch für Liechtenstein die Zeit gekommen sei, vermehrt in Richtung Kooperation zu gehen. Das System der Rechts- und Amtshilfe im Bereich der Steuern sollte nach seiner Ansicht auf eine neue Grundlage gestellt werden. Wörtlich sagte der Erbprinz: “Wir sollten all jenen Staaten eine umfassende Kooperation anbieten, die bereit sind, mit uns sinnvolle Lösungen für die gewachsenen Kundenbeziehungen zu finden, und an einer fairen und konstruktiven Zusammenarbeit für die Zukunft interessiert sind.”
Von der geächteten Steueroase zum anerkannten Niedrigsteuerland
Der Erbprinz machte in seinen Ausführungen deutlich, dass Liechtenstein kein Offshore-Platz mehr sei, sondern ein im Onshore-Bereich stärker wachsender Finanzplatz und ein erfolgreicher Industriestandort: “Wir sind kein Offshore-Platz im eigentlichen Sinne, sondern haben neben dem Finanzplatz, dessen Onshore-Sektor immer stärker wächst, einen bezüglich Wirtschaftsleistung und Beschäftigten deutlich größeren und äußerst erfolgreichen Industriestandort.” Lösungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen seien daher im Rahmen einer umfassenden Kooperation in Steuerfragen ein logisches und berechtigtes Anliegen. Trotz der von ihm angekündigten neuen Kooperation bei den Steuern werde sich Liechtenstein auch in Zukunft ausreichend von anderen Finanzplätzen unterscheiden. “Denn während viele Staaten den “gläsernen Bürger” einführen, pflegen wir eine Kultur der Privatsphäre, die weit über das Bankkundengeheimnis in Steuerfragen hinausgeht.”
Neue Perspektiven in Europa statt Isolation
Fürst Hans-Adam II. gab sich in einem Interview pragmatisch, was den Druck aus dem Ausland auf den Finanzplatz Liechtenstein betrifft: “Natürlich wird es immer wieder Druck geben. Zugleich dürfen wir aber die Drohungen, beispielsweise Deutschlands, nicht überschätzen.” Was den Informationsaustausch betrifft, so kündigte der Fürst an, dass Liechtenstein in Verhandlungen etwa so weit wie die Schweiz oder Luxemburg gehe. Mit Verhandlungen und nachfolgenden Abkommen könne der Druck aus dem Ausland vermindert werden, unterstrich Fürst Hans-Adam II. Allerdings dürfe man nicht vergessen, dass Deutschland immer schon Druck auf Liechtenstein ausgeübt habe, weil Liechtenstein Steuerflüchtlinge und andere Flüchtlinge aufgenommen habe: “Vor rund 40 Jahren hat ein deutscher Finanzminister mit dem Einmarsch der deutschen Feuerwehr gedroht, falls wir weiterhin eine Steueroase bleiben. Die Angriffe aus der Steuerwüste im Norden haben Tradition - und trotzdem sind wir immer noch eine Steueroase.”
Mein Fazit
Liechtensteins Banken haben mehrere dramatische Effekte derzeit zu verkraften. Zum einen natürlich die Finanzkrise und die derzeitige Unsicherheit an den Weltbörsen. Zum anderen einen verunsicherte Kundenstamm, welcher wohl Gelder noch weiter abziehen wird. Hier ist die Aufgabe, diese Abflüsse umzustrukturieren (legalisieren) oder umzuleiten auf Niederlassungen in Asien, dem Mittleren Osten oder andere alternative Destinationen außerhalb Europas.
Das Hauptproblem sehe ich aber vorwiegend in den versiegenden Neukundenströmen. Gewinn ohne Wachstum ist tödlich. Wachstum ohne Gewinn natürlich auch und beides wird schwerer werden. Verhandlungen müssen nun vor allem mit den USA und Deutschland geführt werden. Gerade Deutschland gehört für diverse Liechtensteiner Firmen, wie Hilti oder die LGT-Bank, zu den mit Abstand wichtigsten Märkten. Vor allem Doppelbesteuerungsabkommen würden diesen das Geschäft erheblich erleichtern. Ohne massive Zugeständnisse beim Informationsaustausch und der Rechtshilfe dürfte aber die Bundesregierung wegen des vermuteten deutschen Schwarzgelds in den 50.000 Liechtensteiner Privatstiftungen kaum einen solchen Vertrag schließen. Ich denke Liechtenstein muss dem Internationalen Druck weiter entgegenkommen und die derzeitigen - erzwungenen - Maßnahmen sind aus meiner Sicht der Beginn des Anfangs dieser Entwicklungen.
Reform des Stiftungsrechts ab 2009
Ein weiterer Schritt in diese Richtung ist die Anpassung der Liechtensteinischen Rahmenbedingungen an Internationale Standards. Ebenso die Beibehaltung des wichtigen Schutzes der Privatsphäre. Liechtenstein hat eine Reform des Stiftungsrechts durchgeführt, die nach den Vorgaben der Regierung internationale Standards erfüllt und sich gleichzeitig an der Rechtstradition des Fürstentums mit dem starken Schutz der Privatsphäre orientiert. Das neue Stiftungsrecht soll am 1. April 2009 in Kraft treten.
Modernisierung aller Gesellschaftsformen
Mit der Revision des Stiftungsrechts führt die Regierung die Modernisierung der liechtensteinischen Gesellschaftsformen weiter, nachdem zuvor das Vereins- und Genossenschaftsrecht angepasst und die Europäische Aktiengesellschaft und die Europäische Genossenschaft als neue Gesellschaftsformen eingeführt worden waren. Folgen wird nach einer Ankündigung der Regierung die Überprüfung des Trustrechts, dessen Grundstein wie beim Stiftungsrecht mit der Schaffung des Personen- und Gesellschaftsrechts im Jahre 1926 gelegt wurde.
Hauptbestandteil ist ein neues Stiftungsrecht
Bei der Totalrevision des Stiftungsrechts hat sich Liechtenstein an den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen der Kunden des Finanzplatzes orientiert. Das ausgewogene Gesamtkonzept der Reform, sagte Justiz- und Wirtschaftsminister Klaus Tschütscher nach Abschluss der parlamentarischen Behandlung, erfülle internationale Standards, ohne von der liechtensteinischen Rechtstradition abzuweichen, wonach die Wahrung der Privatsphäre seit jeher ein hohes Gut darstelle. Notwendig geworden war die Reform des Stiftungsrechts durch die Anpassung an internationale Standards, aber auch durch die starke Verbreitung der Stiftung sowie durch ihre volkswirtschaftliche Bedeutung für das Fürstentum Liechtenstein. Die Anforderungen der Marktteilnehmer würden berücksichtigt, ebenso wie die Notwendigkeit, eine nach wissenschaftlichen Kriterien und an internationalen Standards messbare Rechtsgrundlage zu schaffen, hatte die Regierung am Anfang des Reformprozesses als Richtschnur festgelegt.
Was ändert sich?
Das neue Stiftungsrecht ist ein in sich geschlossenes Gesetzeswerk mit einer neuen Systematik mit der Unterscheidung von privatnütziger und gemeinnütziger Stiftung, das die Verantwortlichkeit des Stifters stärkt. Neu geregelt wurden der Schutz des Stiftungsvermögens, die Stiftungsaufsicht sowie die Foundation Governance. Die Nichtübertragbarkeit der Stifterrechte als weitere zentrale neue Weichenstellung bringt mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Justiz- und Wirtschaftsminister Klaus Tschütscher ist überzeugt, dass das neue System der Stiftungsaufsicht im internationalen Kontext Vorbildcharakter gewinnen kann. Die “hinterlegte” Stiftung, die nicht in das Öffentlichkeitsregister eingetragen werden muss und deshalb Anlass für Kritik bildete, ist beibehalten worden. Diese Art der Stiftung diene dem Schutz der Vertraulichkeit des Stifters, wenn er im Interesse seiner Familie langfristige Vermögensplanung betreiben möchte, rechtfertigte die Regierung die Beibehaltung, Die Befreiung von der Eintragungspflicht gelte aber nur für privatnützige, nicht kommerziell tätige Stiftungen, die sich in der Regel auf die bloße Verwaltung von Vermögen beschränkten.
Vertraulichkeit bleibt bestehen
Die Regierung machte auch geltend, dass die Vertraulichkeit im Stiftungswesen keine liechtensteinische Spezialität darstelle. In Österreich, dessen Stiftungsrecht sich eng an das liechtensteinische Recht anlehne, müssten zwar alle Stiftungen im Firmenbuch eingetragen werden, da aber bei der Stiftungserrichtung auch ein Treuhänder eingeschaltet und der Name der Stiftung frei gewählt werden dürfe, könne der wirtschaftliche Stifter im Hintergrund bleiben. In der Schweiz, zu dem das bisher geltende liechtensteinische Stiftungsrecht ein Naheverhältnis aufweise, seien Familienstiftungen von der Eintragung ins Handelsregister befreit. Und auch in Deutschland bestehe nur eine beschränkte Stiftungspublizität, die sich in der Regel nicht auf die Person des Stifters erstrecke. Bei einem Übergang zu einer allgemeinen Eintragungspflicht für sämtliche, auch privatnützige Stiftungen ohne kommerzielle Tätigkeit wäre mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Attraktivität der liechtensteinischen Stiftung im internationalen Vergleich zu rechnen.
Fazit - Der Weg zum Unternehmens- und Truststandort
Die Stiftung nimmt im liechtensteinischen Gesellschaftswesen eine besondere Position ein. Das von der Regierung lancierte Zukunftsprojekt “Futuro” nennt das Stiftungswesen das “Herzstück des Finanzplatzes”. Familienstiftungen werden laut “Futuro” verstärkt als verselbständigtes Vermögen wahrgenommen und bildeten damit ein weltweit gesuchtes Instrument der Nachfolgeplanung. Für die Zukunft ist vorgesehen, dass der liechtensteinische Treuhänder in diesem Zusammenhang nicht nur als Vermittler und Verwalter einer Struktur tätig ist, sondern dank seiner international anerkannten Kompetenz als wichtiger Berater angesehen wird, der zu den Stiftern in persönlichem Kontakt steht. “Futuro” plant auch, Liechtenstein zu einem Trust-Standort zu machen, indem eine Angleichung an die angelsächsischen Trust-Strukturen erfolgen soll. Die Differenzierung des Standortes wird in der geopolitischen Lage Liechtensteins, in der Sprache und über die Nutzung bereits bestehender Beziehungen zum Finanzplatz gesehen.
GEOPOLITICAL.BIZ: Auswandern | Leben + Arbeiten im Ausland | Steuern | Risikomanagement | Wohnsitzverlagerung | Vermögensschutz | Vermögenskontrolle | Geopolitische Vermögenssteuerung by Markus Miller