In meiner letzten Publikation zum Thema “Private Banking Test auf Mallorca” habe ich kurz über eine attraktive steuerliche Gestaltungsmöglichkeit in Spanien berichtet. Hierzu habe ich nun viele Nachfragen bekommen. Aus diesem Grunde möchte ich Ihnen heute zu dieser Thematik weiterführende Informationen an die Hand geben. Die Welt ist längst ein globales Dorf geworden und auch für Sie als Privatperson ist eine Internationale Vermögenssteuerung zur Vermögensoptimierung, vor allem aber auch zum aktiven Vermögensschutz absolut erforderlich.
Steuerreduktion: Wohnsitz- und Kapitalverlagerung
Verdeutlicht wird der Trend zur Wohnsitzverlagerung vor allem auch durch die aktuellen Auswanderungsstatistiken. Seit 1950 sind nicht mehr so viele Menschen aus Deutschland weggezogen wie in den letzten Jahren. Die neue Völkerwanderung des 21. Jahrhunderts nimmt inzwischen vor allem für das Deutsche Steueraufkommen bedrohliche Ausmaße an. Nicht nur Abenteurer und Aussteiger kehren mittlerweile ihrer Heimat den Rücken. Immer mehr vermögende Privatanleger verlagern gerade auch aus steuerlicher Motivation heraus ihren Hauptwohnsitz ins Ausland.
Verantwortlich hierfür sind auch zahlreiche Neuerungen in der deutschen Steuergesetzgebung wie beispielsweise die Abgeltungsteuer, die Erbschaftsteuerreform oder auch hohe Einkommensteuersätze, welche gerade vermögende Privatanleger veranlassen, einen internationalen Wohnsitzwechsel in Betracht zu ziehen. Eine nachhaltige Besserung dieser Rahmenbedingungen ist aus meiner Sicht nicht zu erwarten. Dies führt letztlich zu einem immer kälter werdenden Lebensklima, das sich im Verlust von Lebensqualität und wachsender Unsicherheit für Vermögende Privatpersonen widerspiegelt.
Die Spanische Abgeltungsteuer beträgt nur 18%
Immer mehr Deutsche denken daher über einen internationalen Wohnsitzwechsel nach. Gerade für Privatpersonen, die ihren 3. Lebensabschnitt (Altersruhesitz) in südlichen Gefilden verbringen möchten, ist ein Zweitwohnsitz in Spanien und beispielsweise speziell auf den Balearen, den Festlandsküsten oder auch den Kanaren sehr interessant. Viele Deutsche haben sich diesen Traum bereits verwirklicht oder planen diesen Weg.
Durch einen Zweitwohnsitz im Ausland können Sie aber den sich ständig negativ verändernden Lebensbedingungen und speziell der extrem hohen Steuerbelastung in Deutschland nicht ausweichen. Da Ihr Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland verbleibt (Erstwohnsitz), besteht Ihre unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland mit sämtlichen negativen Konsequenzen.
Auch wenn Sie Ihren Erstwohnsitz in Deutschland völlig aufgegeben und Ihren Lebensmittelpunkt beispielsweise nach Spanien verlegen, müssen Sie beachten, dass Sie dann natürlich mit Ihrem weltweiten Einkommen in Spanien steuerpflichtig werden. Das kann bei Kapitaleinkünften grundsätzlich auch bereits ein Vorteil sein, da Spanien im Gegensatz zu Deutschland lediglich einen Abgeltungsteuersatz von 18% hat.
Zwei-Länder-Modelle
Auch Zwei-Länder-Modelle (beispielsweise Steuerwohnsitz und Pauschalbesteuerung in der Schweiz, Wohnsitz/Ruhesitz auf Mallorca) sind aus meiner Sicht sehr zu empfehlen.
Ein deutscher unabhängiger Unternehmer oder mobiler Weltenbürger, welcher seinen wohlverdienten 3. Lebensabschnitt beispielsweise in südlichen Gefilden genießen möchte, verbringt sein Leben aus meiner Erfahrung oftmals so, dass er circa 6 Monate in Spanien lebt einige Monate im Skiurlaub verweilt oder in Übersee der europäischen Kälte entflieht und letztendlich noch circa 3-4 Monate im Jahr tatsächlich in Deutschland lebt. In dieser Konstellation ist es empfehlenswert, den Erstwohnsitz in ein so genanntes Niedrigsteuerland wie die Schweiz zu verlegen und den grenzüberschreitenden Wohnsitzwechsel als legitimes Steuerplanungsinstrument zur Sicherung vorhandenen Vermögens und Erhalt der Lebensqualität zu nutzen.
Im Verhältnis zwischen der Schweiz und Deutschland ist es dabei äußerst wichtig, den Wohnsitz beziehungsweise den Lebensmittelpunkt in Deutschland tatsächlich aufzugeben und in der Schweiz komplett neu aufzubauen. Geben Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland mit allen Konsequenzen auf und richten Sie diesen in der Schweiz beispielsweise neu ein, dann beenden Sie in Deutschland definitiv Ihre unbeschränkte Steuerpflicht. Ihr weltweites Einkommen wird dann an Ihrem neuen Wohnsitz - beispielsweise eben in der Schweiz - vollumfänglich besteuert. Allerdings natürlich zu deutlich geringeren Steuersätzen. Je höher Ihr Vermögen, desto deutlicher sind dabei die Entlastungen durch die Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung in der Schweiz.
Grundsätzlich muss man natürlich sagen, dass sich dieses Modell der Pauschalbesteuerung in der Schweiz bei Vermögenswerten ab circa 3 Millionen Euro aufwärts lohnt. Es gibt in Spanien allerdings eine Möglichkeit, “bereits” ab 2,4 Millionen liquidem Vermögen. Ich bin mir natürlich bewusst, dass dies auch eine stolze Summe ist, aber trotz aller Krisen gibt es nach wie vor genügend Vermögensinhaber, für welche derartige Gestaltungsmodelle in Frage kommen.
Steuerparadies: Spanische Vermögensgesellschaft
Nur 1 Prozent Steuern auf Ihr liquides Vermögen. Das ist möglich über den spanischen Millionärsfonds SICAV (Sociedad de Inversión en Capital Variable). Dabei handelt es sich um ein Sondervermögen welches ab einem Betrag von 2,4 Millionen Euro lediglich mit einem Prozent besteuert wird.
Was genau ist nun ein SICAV?
Besser gesagt die SICAV. Die SICAV (Sociedad de Inversión en Capital Variable), ist eine Kapitalanlagegesellschaft mit einem variablen Grundkapital. Der Zweck einer SICAV liegt darin, das Gesellschaftskapital in Wertpapieren anzulegen, und dabei natürlich modernes Portfoliomanagement und Risikooptimierung wie bei Wertpapierportfolios auf Natürliche Personen oder nach dem Prinzip von Investmentfonds zu nutzen.
Was sind die Gründe, eine SICAV zu gründen?
+ Die SICAV wird lediglich mit 1% Körperschaftsteuer belegt
+ Auf den Gewinn aus Aktienverkäufen fällt keine Abschlagsteuer an
+ Auf Zinsen fallen keine Quellensteuern an
+ Sie können mit relativ geringer Größe als institutionelle Gesellschaft auftreten. Somit haben Sie Zugang zum kompletten Kapitalmarkt
+ Sie profitieren dadurch beispielsweise von großzügigen Nachlässen auf Depotverwaltungs- oder Transaktionskosten
Freie Wahl der Anlageform
Sie haben eine freie Wahl bei der Umsetzung Ihrer individuellen Anlagestrategie. Beim SICAV Management unterscheidet man beispielsweise in:
Asset-Management
Sie delegieren alle Entscheidungen an die Fonds-Manager, beispielsweise Vermögensverwalter einer Privatbank
Selbstständig
Sie treffen alle Anlageentscheidungen selbst oder bestimmen dafür einen externen Vermögensverwalter
Das gemischte Modell
Ihre Bank übernimmt automatisierte Prozesse wie beispielsweise ein Rebalancing innerhalb festgelegter Fristen. Sie beziehungsweise Ihr externer Vermögensverwalter steuern dagegen die Strategischen Allokationen über die Auswahl von Asset-Klassen und Anlageprodukten.
Management - Vermögensverwaltungsgesellschaft
Als Kunde haben Sie eine volle Entscheidungsgewalt über das Management Ihrer eigenen Vermögensgesellschaft. Es sind dabei Anlagen in alle Arten von handelbaren Wertpapieren möglich wie beispielsweise:
+ Aktien
+ Investmentfonds, ETFs
+ Anleihen
+ Futures, Optionen, Derivate im Allgemeinen
+ Rohstoffe
+ Devisen
+ REITs etc.
Sie haben dabei die Freiheit ohne Beschränkung hinsichtlich Risiko oder Diversifikation Ihr Vermögen aufzustellen.
SICAV brutto = netto
Auswandern unter steuerlichen Aspekten von Deutschland nach Spanien ist relativ einfach. Im Zuge der Wegzugbesteuerung aus Deutschland fällt beispielsweise keine Steuerzahlung an. Der Betrag wird gestundet.
Steuern
Auf den Gewinn aus Aktienverkäufen fällt keine Abschlagsteuer an. Auf Zinsen fallen keine Quellensteuern an. Alle Erträge fließen dem SICAV brutto wie netto zu. Der SICAV zahlt eine Körperschaftsteuer von 1% jährlich. Jährlich wird die Körperschaftssteuer zum 31. Dezember ermittelt, maßgebend hier sind die Jahresschlusskurse der einzelnen Wertpapiere.
Schweiz versus Spanien
Interessantes Detail für (Neu-)Spanier mit Vermögen in der Schweiz: Seit 2007 gibt es ein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) zwischen Spanien und der Schweiz. Damit verliert die Schweiz ihren Status als Steuerparadies. Interessant für Gestaltungen ist hier die Mutter-Tochter-Richtlinie zwischen einer Mutter (Vermögensgesellschaft) in Spanien und der Tochter (Gesellschaft, Holding) in der Schweiz und umgekehrt.
Mein Fazit
Falls es Sie in den Süden, gerade nach Spanien zieht und Sie über liquide Vermögenswerte in Höhe von 2,4 Millionen oder mehr verfügen, sollten Sie sich mit derartigen legalen Gestaltungsmodellen unbedingt näher beschäftigen.
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