Einer der - noch viel zu wenig beachteten - Top-Bankplätze in Europa liegt mit Gibraltar auf der Iberischen Halbinsel. Eine Analyse unter anderem zum Bankplatz Gibraltar von mir, welche ich vor einiger Zeit einmal für den Axel Springer Finanzen Verlag gemacht habe („Die stillen Inseln des finanziellen Glücks“), möchte ich Ihnen heute einmal vorstellen. Der Beitrag erschien in der Zeitschrift Euro am Sonntag. Zu dieser Recherche war ich zwei Wochen auf dem “Affenfelsen”, habe auch einige Menschenaffen kennengelernt, aber auch viele interesssante und innovative Menschen und Modelle.
Die stillen Inseln des finanziellen Glücks
Kein Zweifel, die meisten Steueroasen dieser Welt liegen auf Inseln wie den Cayman Islands oder zumindest in Ländern wie Liechtenstein, Monaco oder Andorra.
Das lässt dort auch gerade Jobs im Finanz- und besonders im Rechtssektor entstehen. Was allerdings nicht bedeutet, dass Privatanleger auf diesen „Inseln“ immer Rechtssicherheit genießen. Im Gegenteil: Aus Angst, unter den Folgen der Subprime-Krise in den USA, beziehungsweise der Internationalen Finanzkrise zu leiden, reagieren viele Offshore-Plätze nicht mit Bemühungen um mehr Transparenz oder klaren Regeln für das Geld der Gäste.
Hedgefonds Quo vadis?
Sie strichen sogar noch die wenigen Vorgaben, an die sich Asset Manager oder Hedgefonds halten mussten. Die Kanalinsel Jersey beispielsweise annullierte zum 1. Januar 2008 sämtliche Vorgaben für Offshore-Fonds. „Diese Entscheidung beruht auf der Nachfrage durch Hedgefonds und andere alternative Anlageformen, die ein unreguliertes Produkt wollen“, erklärt dazu Robert Kirby, technischer Direktor bei Jersey Finance. 82 Milliarden Dollar verwaltetes Vermögen sind derzeit auf der Insel zu Hause, Tendenz stark steigend. Andere Finanzplätze wollen dem Beispiel der Briten bald folgen. Die Zahl der weltweit aktiven Hedgefonds kann allerdings nur geschätzt werden, ebenso wie das von ihnen veranlagte Vermögen. Ende 2006 waren laut International Financial Services London rund 1,5 Billionen US-Dollar in dieser Form angelegt. Das Anlagevolumen stieg damit um über ein Drittel im Vergleich zum Vorjahr. Die Anzahl der Fonds nahm von Ende 2005 bis Ende 2006 um etwa fünf Prozent auf knapp 9000 zu. Und etwa zwei Drittel des gesamten Hedgefondskapitals sind auf Inseln beheimatet.
Hedgefonds sind heute eigenständige Anlageinstrumente mit sehr unterschiedlichen Strategien und Risikoprofilen. Allen gemeinsam ist der Anspruch, sowohl in steigenden als auch in fallenden Märkten Gewinne zu erzielen. Hedgefondsmanager setzen dabei auf eine Reihe von Anlageformen und Techniken, darunter Finanzderivate, Leerverkauf von Wertpapieren oder Arbitrage-Techniken. Doch der unregulierte Hedgefondsmarkt birgt große Risiken für die gesamten Finanzmärkte.
LTCM – Eine Warnung der Geschichte!
Eine der spektakulärsten Pleiten eines Hedgefonds war die des Long Term Capital Management (LTCM). Dieser Fonds, der einst an der Wall Street den Neid durch Renditen von mehr als 40 Prozent auf sich zog, scheiterte an der Gier seiner Teilhaber, die auf ein vermeintlich sicheres Handelssystem vertrauten. Vorher aber hatten sie 100 Milliarden Dollar eingesammelt, unter anderem auch bei den Banken, die jüngst mit den undurchsichtigen Kreditpaketen aus der Subprime-Krise baden gingen.
Prominente Insulaner, die infolge verteuerter Kredite untergingen, sind ein Hedgefonds von Bear Stearns oder der Hedgefonds ACM von Florian Homm (Exgroßaktionär von Borussia Dortmund). Als sich Homm Ende September 2007 seiner Anteile des auf den Caymans residierenden ACM-Fonds entledigte, brach der Kurs der Gesellschaft binnen zwei Tagen um fast 90 Prozent ein. Damit andere Investoren nicht auch noch flüchten konnten und den Fonds in den Ruin trieben, wurde deren Kapital kurzerhand eingefroren.
Das ist wohl nur die Spitze eines Eisbergs mit Sitz in Karibikstaaten zum Nachteil von Investoren. Auch der Hedgefonds-Betreiber Sowood Capital hat mit Spekulationsgeschäften in Unternehmensanleihen rund die Hälfte seines Kapitals verloren, insgesamt rund 1,5 Milliarden Dollar. Interessant ist der Fall unter anderem, weil die US-Eliteuniversität Harvard mit rund 700 Millionen Dollar einer der größten Investoren Sowoods ist. Fondsgründer Jeffrey Larson verwaltete 13 Jahre lang die Investments der Universität. Als er vor drei Jahren seine eigene Firma gründete, gab die Uni ihm 500 Millionen Dollar Startkapital. Mittlerweile ließ Larson verlauten, dass seine Fonds aus eigener Kraft nicht mehr überlebensfähig seien.
Imageproblem der Hedgefonds-Domizile
Traditionelle Domizile wie die Cayman Islands oder die Bermudas waren lange die Profiteure der rasant wachsenden Hedgefonds-Industrie. Doch europäische Staaten holen auf. Mit novellierten rechtlichen Grundlagen gewinnen sie zunehmend an Attraktivität – aber weniger für professionelle, sondern für „private“ Hedgefonds. Die Karibik Europas für individuelle und zugleich transparente Portfolios, die auch Leerverkäufe und ähnliches zulassen, heißt Gibraltar. Auf dem Affenfelsen zwischen Europa und Afrika kann man nicht nur eigene Fonds gründen, im Hinblick auf die kommende Abgeltungsteuer in Deutschland kann ein monetäres Auswandern nach Gibraltar dem Kapital auch neues Leben XXL einhauchen.
Gibraltar – Ein attraktiver Standort in Europa
Die Regierung von Gibraltar hat sich zum Ziel gesetzt, aus dem kleinen Staat innerhalb von Europa ein internationales Finanzzentrum zu machen. In Gibraltar haben sich eine Vielzahl bedeutender europäischer und international tätiger Banken, Wirtschaftsberatungen und Versicherungsgesellschaften angesiedelt. Finanzerfahrung in allen Arten von internationalen Bankgeschäften ist vorhanden. Auch für Firmengründungen oder Wohnsitzverlagerungen ist Gibraltar interessant.
Kürzlich durchgeführte Reformen in der Steuer- und Fondsgesetzgebung haben Gibraltar für die Errichtung von individuellen Investment-, Hedge-, Private-Equity- und Immobilienfonds zu einem der attraktivsten Plätze Europas gemacht. Und aufgrund eines Kompromisses mit der EU-Kommission haben Firmen aus dem EU-Mitgliedstaat Gibraltar nun Zugang zur Nutzung der europäischen Mutter-Tochter Richtlinie erhalten. Die sogenannten Experienced Investor Funds (EIF) aus Gibraltar haben sich dadurch in kürzester Zeit als einfache und effiziente Fondsalternative für erfahrene Investoren und vermögende Privatkunden in Europa etabliert. Ohne weitere Nachweise kann jeder einen EIF gründen, der mehr als 100 000 Euro in denselben investiert. Einzige Bedingung: Der Fonds muss sich an „erfahrene Investoren“ richten, als solche gelten in Gibraltar all jene (natürlichen oder juristischen) Personen, die nachweisen können, Erfahrung am Kapitalmarkt zu haben, oder die ein Nettovermögen von über einer Million Euro besitzen.
Die Mutter-Tochter-Richtlinie
Ist der Fonds in Gibraltar ansässig und unterhält er eine Tochtergesellschaft beispielsweise in Luxemburg, kann er sowohl die Vorteile des luxemburgischen Netzwerks von Doppelbesteuerungsabkommen als auch der Mutter-Tochter-Richtlinie nutzen. So kann der Fonds beispielsweise in eine deutsche Tochtergesellschaft der luxemburgischen Gesellschaft investieren.
Nach Begleichung der deutschen Unternehmensteuern kann die deutsche Gesellschaft ihre Dividenden quellensteuerfrei nach Luxemburg überweisen. Von Luxemburg geht dieselbe Dividende an den gibraltarischen Fonds – ebenso quellensteuerfrei – diesmal unter Ausnutzung der Mutter-Tochter Richtlinie. In Gibraltar angekommen, fällt keine weitere Steuer mehr an, da es dort weder eine Kapitalertragsteuer noch Vermögen- oder Immobiliensteuern gibt.
Ein zusätzlicher Vorteil ist, dass es keine Quellensteuern auf Dividenden gibt, die an Aktionäre, die nicht in Gibraltar ansässig sind, ausbezahlt werden. Der Gewinn aus der Investition in Deutschland wird auf diese Weise effektiv an die Fondsinvestoren nach Gibraltar zurückgeschickt, ohne dass es zu einer Quellen- oder Doppelbesteuerung kommt. Einzig die Körperschaftsteuer in Deutschland fällt an. Länder wie etwa Luxemburg, die Niederlande und die Kanalinseln bieten auch Lösungen für dieses Problem, doch sind diese verhältnismäßig kostspielig und vor allem äußerst kompliziert in der Abwicklung. So wurde bisher oft das sogenannte „niederländische Antillen-Sandwich“ von vermögenden Privatanlegern verwendet, um die besagten Steuern zu vermeiden. Dies ist jedoch aufgrund von Gesetzesänderungen in den Niederlanden und den Niederländischen Antillen nicht mehr ohne weiteres möglich.
In den vorangegangenen Monaten wurden in Strukturen in Gibraltar über sechs Milliarden Euro investiert, Tendenz steigend. Natürlich vor allem von Hedgefonds. Denn bei all den Unsicherheiten für Anleger - funktionierende Kapitalmärkte brauchen auch Plätze, an denen Überrenditen entstehen können, weil auch größere Risiken eingegangen werden dürfen.
Reiz der Oasen, Regulierung und Recht
Die Mutter-Tochter-Richtlinie behandelt die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung von Gewinnen, die eine in einem Mitgliedstaat ansässige Tochtergesellschaft an ihre in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Muttergesellschaft ausschüttet. Die Regelung ist vor allem vor dem Hintergrund des internationalen Steuerrechts zu sehen. Die Besteuerungskompetenz für Dividenden ist nämlich in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelmäßig dem Wohnsitzstaat des Anteilseigners zugewiesen. Durch diese Richtlinie wird die Doppelbesteuerung auf Ebene der Muttergesellschaft ausgeschaltet.
Auf diese Weise sollen binnenmarktähnliche Verhältnisse in der EU geschaffen und das Funktionieren des gemeinsamen Markts verwirklicht werden. Hedgefonds werden hauptsächlich in Domizilen und Rechtsräumen gegründet, die auf dem Common Law aufgebaut sind. In der westlichen Welt dominieren zwei Rechtssysteme: das kontinentaleuropäische Recht (Civil Law) mit seinem Ursprung im Römischen Recht.
Daneben das Common Law mit seinem Ursprung in England. Das Common Law hat sich nicht infolge staatlicher Rechtsetzung, sondern aus der ständigen Praxis der Gerichte entwickelt. In vielen sogenannten Steueroasen in Übersee sind die Rechtssysteme auf dem Common Law aufgebaut. Als Privatanleger kann man durch Nutzung eines alternativen Rechtssystems wie dem Common Law eine zusätzliche Streuung (Diversifikation) der Vermögenswerte erzielen.
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