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PRO Bankgeheimnis – 8 Gründe ohne Steuer!

(02.04.2009) Kampf den Steueroasen und Kampf gegen das Bankgeheimnis anderer Länder. In jeder Zeitung findet sich derzeit etwas zu dieser Thematik. Ich halte diesen derzeitigen undifferenzierten Weg für sehr bedenklich für eine freiheitlich, liberale Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung.

Für mich ist die Kapitalanlage im Ausland, also eine gezielte Streuung von Vermögenswerten bei ausländischen Banken gerade jetzt ein wichtiger Beitrag zu einem professionellen privaten Vermögens- und Risikomanagement. Entgegen der derzeitigen, teilweise sehr polemisch geführten Diskussionen um die Steueroasenthematik, hat dies in Keiner Weise rein mit der immer angesprochenen Steuerhinterziehung zu tun!

Steuerhinterziehung oder Schwarzgeld stehen hier bei vielen Kapitalanlegern schon lange nicht mehr im Vordergrund, nicht einmal die Steueroptimierung. Vielmehr der verständliche und absolut legitime Wunsch nach Diskretion und Wahrung der Privatsphäre.

Ich möchte Ihnen aus diesem Grunde einmal einige Praxisbeispiele aufzeigen, welche belegen, dass das Bankgeheimnis oder der Wunsch nach Privatsphäre eben nichts mit der Steuer zu tun hat, sondern mit der Steuerung von Vermögenswerten, getreu meinem Motto: „Das Steuern ist wichtiger als die Steuern!“.
 

1. Uneheliche „verschwiegene“ Kinder

Sie haben ein uneheliches Kind, von dem Ihre Familie nichts weiß und auch nach Ihrem Tod nichts wissen soll. Über eine Vermögensstrukturierung, gerade über Ausländische Lebensversicherungen beispielsweise können Sie hier eine flexible Begünstigung vornehmen, auch für Ihren Todesfall. Vermögenswerte können somit außerhalb des Nachlasses, diskret übertragen werden. Nicht diskret gegenüber dem Staat, sondern diskret gegenüber Ihrer Familie!

2. Geliebte/r

Sie haben eine Geliebte (oder einen Geliebten), von dem Ihre Familie nichts weiß. Sie möchten dieser Person
nach Ihrem Tod etwas zukommen lassen. Sie wollen allerdings auch nach Ihrem Tod dieses Geheimnis
bewahren und können somit natürlich keine testamentarische Verfügung vornehmen.

3. Probleme im Familienkreis

Sie haben Probleme im Familienkreis, beispielsweise mit Ihrer Ex-Frau (oder Ihrem Ex-Mann), mit Ihren Kindern, mit Ihrer Schwiegertochter oder Ihrem Schwiegersohn. Mir sind hier Fälle aus der Praxis bekannt, in denen beispielsweise drogenabhängige oder charakterlich noch nicht gefestigte Kinder vor dem Geld „geschützt“ werden sollen, bis sie beispielsweise einen Weg aus ihrer Lebenskrise gefunden haben.

Ebenso gibt es immer wieder den Fall, dass Eltern diskret bestimmte Kinder besser stellen wollen, beispielsweise weil diese ihnen aus den unterschiedlichsten Gründen (Pflege im Alter, Verhalten, Wertschätzung) näher stehen als die anderen Geschwister.

4. Sie sind Homosexuell - Gegenseitige Absicherung

Sie sind homosexuell und möchten sich und Ihren Lebenspartner absichern. Hier stoßen Sie bei der Vermögensübertragung auf erhebliche Nachteile und Hürden, vor allem, wenn Sie sich nicht für die sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaft ( Homo-Ehe) entscheiden.

Vielleicht haben Sie in diesem Fall auch einen hohen Diskretionsbedarf, wenn Sie Ihre Neigungen nicht öffentlich gemacht haben. Das ist immer noch häufig der Fall. Denn gerade Unternehmer oder Personen im öffentlichen Fokus haben weiterhin Nachteile zu befürchten, wenn sie sich „outen“.
 

5. Diskretionsbedarf innerhalb der Familie

Sie wollen nicht, dass Ihre Kinder oder Ihre zukünftige Ehefrau/Ehemann frühzeitig wissen, wie viel Geld Sie wirklich haben. Geld kann ja bekanntlich den Charakter verderben, und viele Eltern oder Partner möchten nicht, dass Kinder zu früh von großen Vermögenswerten erfahren. Sie können in solchen Fällen die Begünstigtenregelung auf einen Zeitpunkt legen, zu welchem Sie davon ausgehen, dass Ihre Erben die nötige menschliche wie fachliche Reife haben.

6. Individuelle, flexible Vermögensübertragungen

Gerade Großeltern übertragen gerne Vermögenswerte direkt auf ihre „Lieblingsenkel“ und wollen die gesetzliche Erbfolge für bestimmte Vermögensbestandteile umgehen. Dies ist ebenfalls durch Strukturen möglich, welche auch diskret vor den eigenen Kindern umgesetzt werden können. Auch der Schwiegersohn oder die Schwiegertochter sollen manchmal „ausgeschlossen“ und stattdessen direkt die Enkel bedacht werden.

7. Vermögens- und Haftungsschutz

Ein weiteres wichtiges Anwendungsgebiet ist der Haftungsschutz für Unternehmer: Sie sind beispielsweise Geschäftsführer einer GmbH und gehen somit in Ihrem operativen Geschäft unternehmerische Risiken ein.

Wenn Sie nun auch ein Haus und ein Wertpapierdepot haben, ist es nicht zwangsläufig so, dass Sie bei einer Schieflage Ihrer GmbH nur mit Ihrem Stammkapital haften. In Deutschland gibt es unter Umständen auch eine Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Sie eine Schieflage Ihrer Gesellschaft falsch beurteilen. Dann können – bei entsprechendem Gerichtsurteil – auch Ihr Eigenheim und Ihr Wertpapierdepot in die Konkursmasse mit einfließen.

Viele GmbH-Geschäftsführer haben aus diesem Grunde beispielsweise ihr Eigenheim auf ihre Ehefrau überschrieben, um dieses Haftungsrisiko zu minimieren. Allerdings gehen Sie mit diesem Transfer des Eigentums auf Ihre Frau natürlich ein neues Risiko ein, nämlich das einer Scheidung.

Nicht selten passiert es gerade im Falle einer Insolvenz, dass die daraus auch immer resultierenden psychischen Anspannungen auch Auswirkungen auf Ihr Privatleben haben. Und wenn Ihre Frau Sie dann eventuell verlässt – dieses Risiko ist in Deutschland rein statistisch nun mal sehr hoch, da jede 3. Ehe geschieden wird –, haben Sie Ihr Eigenheim, rein vom rationalen Risikomanagementgedanken her, eben nicht abgesichert.

Ich weiß, dass bei diesem Thema oft viele Emotionen vorhanden sind und die Rationalität ausgeblendet wird,
aber auch hier kann ich aus meiner Praxiserfahrung sagen, dass viele ehemals verliebte Paare nur wenige Jahre später die erbittertsten gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt haben. Wenn man frühzeitig und gemeinsam die richtigen Strukturen schafft, ist dies aus meiner Sicht der sehr viel intelligentere Weg.

Jedenfalls immer für den Ehepartner, der entweder das Hauptvermögen mitbringt oder den Zugewinn erwirtschaftet, und das muss natürlich nicht zwangsläufig immer der Ehemann sein! Hier müssen Sie übrigens auch gerade in guten Zeiten (also Ihre Firma ist wirtschaftlich erfolgreich und Ihre Ehe intakt) die entsprechenden Strukturen schaffen. Nicht erst dann wenn Sie kurz vor der Insolvenz stehen und Ihre Ehe kurz vor dem Aus steht. Dann ist es zu spät.

Schutz der Familie bei gleichzeitigem Schutz vor der Familie

Das bedeutet, Sie müssen zum einen für Ihre Familie vorsorgen, falls die Firma in Schieflage gerät, und zum anderen Ihre Firma schützen – also sie vor Ihrer „Familie“ schützen –, falls Ihre Ehe in die Brüche geht. Ebenso ist die Wahrscheinlichkeit für Streitigkeiten mit anderen Familienangehörigen wie Kindern, Eltern oder Geschwistern in der heutigen Zeit ja auch sehr hoch, mit teilweise gravierenden finanziellen Folgen, gerade bei Erbstreitigkeiten.

8. Risikomanagement: Rechtliche Diversifikation und geografische Streuung

Ausländische Lebensversicherungen, beispielsweise aus Luxemburg oder Liechtenstein sind rechtlich eine eigenständige „juristische Person“. Sie schaffen also durch Abschluss einer Lebensversicherung eine eigenständige, rechtlich isolierte Gesellschaftsform für Teile Ihrer Vermögenswerte.

Das ist über Ausländische Lebensversicherungen bereits ab 50.000 Euro möglich. Im Falle von Sparverträgen sogar bei bestimmten Anbietern bereits ab 50 Euro. Für andere Gesellschaftsformen wie Stiftungen oder Trusts beispielsweise würden Sie das 10-fache Anlagevolumen benötigen.

Sie schaffen somit eine rechtliche Streuung Ihres Vermögens und durch Nutzung ausländischer Anbieter, Bankplätze und Rechtsräume zusätzlich noch eine geografische Verteilung Ihrer Werte. Das bedeutet in der Praxis ein besseres Anlage- und Risikomanagement auch über das reine Verwalten Ihrer Wertpapiere hinaus.

Eine ausländische Lebensversicherung beispielsweise wird somit zu einer eigenständigen und isolierten Gesellschaft, der den Schutz Ihrer Vermögenswerte deutlich verbessert. So wie Sie aus Diversifikationsüberlegungen Aktien aus unterschiedlichen Branchen oder Ländern kaufen, sollten Sie auch – je nach Höhe Ihrer Vermögenswerte – überlegen, Ihre Vermögensstrukturen in unterschiedlichen Rechtesräumen und bei verschiedenen Banken zu verteilen. Grundlagen für all diese Modelle sind für mich jedoch intakte Bankgeheimnisse.

Die Grundlagen zu diesen Modellen und Strategien eines optimierten Risikomanagements finden Sie beispielsweise auch in meinem Buch „Geopolitische Vermögenssteuerung“ falls Sie dieses noch nicht gelesen haben.

Mein Fazit

Durch die Verteilung von Vermögenswerten auf mehrere Länder mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen und geografischen Lagen, differierenden Gesetzgebungen sowie verschiedenen Banken und Vermögensverwaltern streuen Sie operative und strategische Risiken, ohne dass grenzüberschreitende Querverbindungen der einzelnen Anbieter negative Einflüsse haben.

Nicht zu vergessen bleibt, dass Sie auf diese Weise auch von den besseren Rahmenbedingungen im Ausland profitieren, zum Beispiel in Form von höher Beratungskompetenz, einem besseren Produktangebot oder flexibleren Anlagemodellen. Das alles schlägt sich schließlich in Ihrer Rendite nieder, was in der Praxis einen höheren Vermögensschutz bedeutet. Wenn Sie dann noch Teile
Ihres Vermögens in eine juristische Person einbringen reduzieren Sie vor allem Risiken, die beispielsweise durch Streitigkeiten, Scheidung, Erbfolgen, Schenkungen oder im allgemeinen negativen Rechtssprechungen und höherer Gewalt entstehen können.

Beichtgeheimnis, Ärztliche Schweigepflicht, Schweigepflicht eines Anwaltes

Das hat mit Steuerhinterziehung nichts, aber absolut gar nichts zu tun! Deswegen gehört für mich das Bankgeheimnis in meinem Demokratieverständnis genauso geschützt und anerkannt, wie das Beichtgeheimnis, die Ärztliche Schweigepflicht oder die Schweigepflicht eines Anwaltes!

Das Arztgeheimnis beispielsweise stellt eine wesentliche Grundlage des Vertrauens des Patienten in den Arzt dar. Das Arztgeheimnis ist damit die Grundlage der rückhaltlosen Offenbarungsmöglichkeit für den Patienten gegenüber seinem Arzt. Diese rückhaltlose Offenbarungsmöglichkeit ist aber aus meiner Sicht auch gerade gegenüber dem Vermögensberater des Vertrauens dringend notwendig.

Ihr

Markus Miller
Gründer und Herausgeber GEOPOLITICAL.BIZ

 

GEOPOLITICAL.BIZ: Auswandern | Leben + Arbeiten im Ausland | Steuern | Risikomanagement | Wohnsitzverlagerung | Vermögensschutz | Vermögenskontrolle | Geopolitische Vermögenssteuerung by Markus Miller