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Arbeiten, Leben und Steuern im Ausland!

Unsere Welt wird globaler und die Arbeits- und Lebensbereiche von vielen Menschen verlagern sich zunehmend international und grenzüberschreitend.

Johann Wolfgang von Goethe wusste im Prinzip schon die praktische Antwort auf dieses international gültige Gesetz. Sein Zitat: „Wer sich den Gesetzen nicht beugen will, muss die Gegend verlassen, in der sie gelten“ hat seither nichts an seiner Gültigkeit verloren.

Ich habe in letzter Zeit wieder viele Anfragen von Personen bekommen, welche saisonal oder generell in ihrem Arbeitsleben grenzüberschreitend tätig sind. Die Frage dabei ist meistens die gleiche: „Ich arbeite im Ausland und in Deutschland. Wo muss ich meine Steuern zahlen?“

Aus diesem Grunde möchte ich heute auf diese grundlegende Thematik „Wo sind bei Tätigkeiten im Ausland Steuern zu zahlen“ einmal näher eingehen.

Doppelbesteuerung – Tätigkeitsstaat - Ansässigkeitsstaat

Diese Fragen lassen sich leider nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich gilt aber: Wenn Sie in mehreren Staaten als Dienstnehmer arbeiten, müssen Sie sich über das Problem der Doppelbesteuerung Gedanken machen. Es wollen nämlich sowohl der Ansässigkeitsstaat (das Land Ihres Wohnsitzes) als auch der Tätigkeitsstaat (in dem Sie arbeiten) gerne Steuern von Ihnen einkassieren.

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, regeln in vielen Fällen die internationalen Doppelbesteuerungsabkommen, dass der Tätigkeitsstaat besteuern darf. Generell müssen Sie also recherchieren, ob das Land, in welchem Sie arbeiten, ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland oder einem anderen Land hat, in welchem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. 

Diese Regelung wäre nun aber bei vielen Dienstreisen im Ausland äußerst unpraktisch. Stellen Sie sich vor, Sie reisen beruflich bedingt innerhalb Europas, nach Asien oder in andere Länder. Dann müsste Ihr Arbeitgeber in jedem Staat die jeweils fällige Lohnsteuer abführen. Um das nun pragmatisch zu gestalten und diesen Aufwand zu minimieren, bleibt das Besteuerungsrecht weiterhin im Ansässigkeitsstaat. Und zwar immer dann, wenn Entsendungen in ein anderes Land maximal bis zu 183 Tage pro Jahr dauern.

Ein Praxisfall am Beispiel Österreich

Wenn Sie also in Deutschland leben und für einen deutschen Arbeitgeber nicht länger als 183 Tage pro Jahr in Österreich arbeiten, versteuern Sie Ihr gesamtes Gehalt weiterhin in Deutschland. Bleiben Sie jedoch länger als 183 Tage, wird Ihr Gehalt auf Österreich und Deutschland aufgeteilt, je nachdem, wie lange Sie insgesamt anwesend waren.

Anders gestaltet sich der Fall, wenn Ihr Arbeitgeber einen Sitz oder eine Betriebsstätte (Auslandsniederlassung) in Österreich hat. Dann gilt die 183-Tage-Regel mit Österreich eben nicht. Sie müssen dann einen Teil in Deutschland und einen weiteren Teil in Österreich versteuern, in Abhängigkeit der gearbeiteten Tage im jeweiligen Land. In Summe ist dies natürlich ein großer administrativer Aufwand. Vor allem dann, wenn Sie für internationale Großkonzerne an unterschiedlichen Auslandsstandorten in mehreren Ländern tätig sind.

Das Territorialitäts- oder Territorialprinzip

Dass ein Staat rechtlich auf seine eigenen Bürger einwirken und das gesellschaftliche und soziale Miteinander entsprechend rechtlich gestalten kann und muss, erscheint einleuchtend. Schon in früheren Zeiten galt in den meisten Kulturen ein Mitglied eines Stammes auch als dem Recht und den Sitten dieses Stammes unterworfen.

Das Personalitätsprinzip

Dieses sogenannte Personalitätsprinzip knüpft also an die Person an, während das Territorialitätsprinzip an ein Gebiet anknüpft, auf dem ein Recht Anwendung findet. Das Territorialitätsprinzip betrifft eine Frage der Rechtsanwendung, beschäftigt sich also mit der Frage, welches Recht auf welche Personen wann und an welchem Ort anwendbar ist. Generell bezeichnet das Territorialitätsprinzip somit das in allen modernen Staaten geltende Rechtsprinzip, demzufolge grundsätzlich alle Personen, die sich auf dem Gebiet eines Staates befinden, dem Recht und der Staatsgewalt des entsprechenden Staates unterliegen.
 

Fazit

Die meisten westlichen Staaten wenden 2 Steuerprinzipien gleichzeitig an. In dem Land, in dem Sie wohnen beziehungsweise Ihren Lebensmittelpunkt haben, ist Ihr gesamtes Welteinkommen unbeschränkt steuerpflichtig.

Wenn Sie zusätzlich in einem anderen Staat arbeiten und Gewinne erzielen, müssen Sie diese Einkünfte auch dort versteuern (beschränkte Steuerpflicht).

Nur Territorialitätsprinzip = Steueroase

Dies führt zwangsläufig zu einer Doppelbesteuerung, die entweder durch innerstaatliche oder zwischenstaatliche Maßnahmen wie Doppelbesteuerungsabkommen in Form einer Steueranrechnung oder -freistellung von Auslandseinkünften beseitigt wird. Staaten, die nur das Territorialitätsprinzip kennen, nennt man dabei Steueroasen oder „Tax Havens“. In diesen Ländern werden nur die jeweiligen Inlandseinkünfte besteuert und dies mit in der Regel niedrigen Steuersätzen.

Auswandern - Steuerlich Motivierte Wohnsitzverlagerung?

Auch auf die Thematik des Auswanderns möchte ich noch kurz eingehen. Nie zuvor haben so viele Deutsche gerade aus steuerlichen Gründen den Wegzug aus der Heimat ins Auge gefasst wie in den letzten Jahren. Doch auch hier gilt mein Motto: „Das Steuern ist wichtiger als die Steuern“.

Ein Wohnsitzwechsel bedeutet nicht automatisch eine Steuerverlagerung ins Ausland!

Der Wegzug aus Deutschland bedeutet für Sie nicht automatisch auch den Wegfall der deutschen Einkommensteuer. Denn im deutschen Einkommensteuerrecht kommt es nicht nur darauf an, wo Sie als Steuerpflichtiger ansässig sind, sondern auch darauf, woher Ihre Einkünfte stammen. So unterliegen – beispielsweise - etwa Einkünfte aus Ihrem deutschen Gewerbebetrieb – sei es ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft – sowie Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien in Deutschland weiterhin der deutschen Einkommensteuerpflicht!

Daran ändert sich auch nichts durch ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Ihrem neuen Wohnsitzland. Denn in den Doppelbesteuerungsabkommen wird Deutschland für diese Einkünfte regelmäßig das Besteuerungsrecht zugewiesen. Eine Wohnsitzverlagerung kann sich also aus steuerlichen Gesichtspunkten am besten bei anderen Einkunftsquellen, wie etwa Einkünften aus Kapitalvermögen, lohnen.

Kein Wohnsitzwechsel aus rein steuerlicher Motivation heraus!

Vor einem Umzug ins Ausland rein aus steuerlicher Motivation heraus rate ich dringend ab. Ich kenne einige Fälle, in denen Auswanderer an ihrem steuerlichen Wahldomizil nicht glücklich geworden sind, sei es aufgrund der Wahl eines falschen Standortes und Domizils, kultureller Unterschiede und gesellschaftlicher Einsamkeit, fehlender Familiengemeinschaft und Freundeskreise oder auch Sehnsucht nach der Heimat. Einen rein steuerlichen Wegzug gibt es nicht – nur einen tatsächlichen.

Probeleben im Ausland unter Altagsbedingungen!

Wegzuziehen bedeutet somit einen kompletten Neuanfang unter Aufgabe Ihres bisherigen Lebens. Dies sollten Sie stets bei Ihren Überlegungen im Hinterkopf behalten. Darüber gilt es in Ruhe – und unter Einbeziehung aller betroffenen Familienmitglieder – nachzudenken, bevor Sie sich zur Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland mit wirklich allen Konsequenzen und Folgen entschließen.

Ich rate Ihnen auch, vor dieser Entscheidung über einen längeren Zeitraum an Ihrem neuen Domizil auf Probe zu leben und dies nicht unter Ferien- oder Urlaubsbedingungen.

Ihr

Markus Miller
Gründer, Geschäftsführer und Herausgeber GEOPOLITICAL.BIZ

 

 

GEOPOLITICAL.BIZ: Auswandern | Leben + Arbeiten im Ausland | Steuern | Risikomanagement | Wohnsitzverlagerung | Vermögensschutz | Vermögenskontrolle | Geopolitische Vermögenssteuerung by Markus Miller