LIECHTENSTEIN-POLICEN - DIE FAKTEN AUF EINEN BLICK • Attraktive Steuervorteile - sowohl in der Ansparphase als auch bei der Auszahlung im Erlebens- und im Todesfall – entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen des steuerlichen Wohnsitzes • Steuerstundung: Kapitaleinkünfte fließen dem Versicherungsvertrag während der Laufzeit grundsätzlich steuerfrei zu • Eine Vertragsauflösung während der ersten 12 Jahre führt zur Versteuerung der Erträge mit maximal dem Abgeltungssteuersatz • Hälftige Steuerfreiheit bei altersnaher Auszahlung • Privilegierte Ertragsanteilsbesteuerung bei Rentenzahlung • Einkommenssteuerfreie Auszahlung an die Bezugsberechtigte(n) Person(en) im Todesfall • Steuerbegünstigte Leibrente (Ertragsanteilsbesteuerung) mit Rückzahlung noch nicht verrenteter Beiträge möglich • Basis für die Verrentung ist der unversteuerte Nettoinventarwert am Ende der Aufschubdauer • Optimierungsmöglichkeiten bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer • Auswahl an verschiedensten Anlagestrategien entsprechend der persönlichen Risikoneigung • Hohe Flexibilität der Vertragsgestaltung hinsichtlich Laufzeit, Beitragszahlung, Todesfallschutz, Kündigung und Teilauszahlung • Die bestehende Anlagestrategie kann unkompliziert während der Laufzeit geändert werden • Zuzahlungen und Entnahmen sind jederzeit möglich • Möglichkeit, Police zu verpfänden bzw. diese als Sicherheit zu hinterlegen • Durch die freie Gestaltung der Bezugsrechte kann das Vermögen nahezu beliebig verteilt werden • Die Bezugsrechte können während der Laufzeit der Strategie jederzeit formlos geändert werden • Die Strategie fällt nicht in den Nachlass – es entstehen keine langwierigen Nachlassverfahren • Die Auszahlung aus der Versicherung erfolgt direkt an die bezugsberechtigte(n) Person(en) • Die Leistung wird selbst dann ausbezahlt, wenn die Erbschaft (z.B. wegen Überschuldung) ausgeschlagen wird • Individuelle Risikoabsicherungen sind möglich • Keine Gesundheitsprüfung bei Todesfallschutz gemäß den steuerlichen Vorgaben • Volle Transparenz, jederzeitiges Informationsrecht |