
Ich bekomme immer wieder Zuschriften, oder vernehme in persönlichen Gesprächen den Hinweis, dass Umverteilungen oder gar Enteignungen von privaten Vermögenswerten in unserem demokratischen Rechtsstaat überhaupt nicht möglich wären aufgrund unserer Gesetze. Diese Aussagen beurteile ich als grundlegend falsch. Zum Einen können Gesetze natürlich – gerade in Krisenzeiten - geändert werden. Zum Anderen ist das in Bezug auf Deutschland überhaupt nicht notwendig, weil Umverteilungen und Enteignungen ganz eindeutig durch unser derzeitiges Grundgesetz gedeckt sind.
Ich möchte hierzu auf den Artikel 14 unseres Grundgesetzes (GG) verweisen:
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Auch der einflussreiche Luxemburgische Politiker Jean-Claude Juncker stützt diese Ansichten und vor allem die staatlichen Möglichkeiten ganz klar mit dem Zitat:
"In der christlichen Soziallehre heißt es, Eigentum verpflichtet. Also verpflichten wir das Eigentum."
Im Klartext bedeutet dies: Wir planen Eigentümer zukünftig zu enteignen. Nicht einmal vor dem Hintergrund der Gesetzeslage sondern mit dem Argument der christlichen Nächstenliebe.
Melkkuh Immobilienbesitzer
Der römische Staatsmann und Vordenker Marcus Tullius Cicero welcher in den Jahren 106-43 vor Christus lebte und wirkte hat eine sehr bedeutende Aussage gemacht, in Bezug auf den Staat Rom zur damaligen Zeit:
“Der Staatshaushalt muss ausgeglichen sein. Die öffentlichen Schulden müssen verringert werden. Die Arroganz der Behörden muss gemäßigt und kontrolliert werden. Die Zahlungen an ausländische Regierungen müssen reduziert werden, wenn der Staat nicht pleite gehen soll.”
Diese über 2.000 Jahre alte Feststellung hat nichts an Ihrer Gültigkeit verloren. Dieses Zitat von Cicero habe ich in den letzten Monaten sehr oft gelesen. Die Notwendigkeit dieser Forderungen ist dabei sicherlich selbst Partei- oder Länderübergreifend unbestritten. Aber wie sollen oder können diese Ziele überhaupt erreicht werden? Ich bin der festen Überzeugung, dass ein Schritt von Staaten die Umverteilung von Vermögenswerten auf den unterschiedlichsten Ebenen sein wird. Zum einen natürlich durch Steuererhöhungen, durch Inflation und kalte Progression, aber auch durch Sonderbelastungen auf bestimmte Kapitalvermögen. Dazu zählen für mich vor allem Grund und Boden. Immobilienbesitz ist über die Grundbücher absolut eindeutig erfasst und kann eben nicht auswandern oder verlagert werden, wie mobiles Kapitalvermögen.
Ich stelle hier im benachbarten Ausland ebenfalls sehr bedenkliche Entwicklungen fest. Frankreich hat beispielsweise die Besteuerung von Immobilien geändert. Mit der Reform der französischen Vermögenssteuer (ISF) wird damit einem – auch für ausländische Immobilienbesitzer in Frankreich - beliebten Steuersparmodell der Riegel vorgeschoben. Auch Spanien kontrolliert die ordnungsgemäße Besteuerung von Immobilien mittlerweile weit strenger. Ebenso wurde die Vermögensteuer wiedereingeführt, welche im Jahr 2008 abgeschafft wurde. Eine weitere Einnahmequelle für klamme Staaten ist ebenso die Erbschaftsteuer. Davon ist jede natürliche Person im Laufe Ihres Lebens früher oder später betroffen. Dennoch gibt es Mittel und Wege sich auch auf diese negativen Entwicklungen frühzeitig vorzubereiten.
Vom Reichsnotopfer zum Rettungsschirm
Nach meiner Wahrnehmung haben Anleger derzeit nicht nur die Sorge, dass die Börsen oder die Kurswerte ihrer Kapitalanlagen fallen, sondern dass ihre Vermögenswerte und ihr Kapital „verfallen“ im Hinblick auf Gefahren wie Inflation, Steuern, Abgaben oder staatliche Zwangsmaßnahmen. Ebenso ist die Stabilität der Staaten und Währungen wie auch der Banken- und Finanzsysteme natürlich eine große Sorge. Auf dem letzten Börsentag in Dresden wurde mir diese wichtige Thematik noch weit deutlicher vor Augen geführt. Gerade auch bei meinem Vortrag, welchen Sie in unserem ► Download-Archiv herunterladen können.
Ostdeutsche Bürger haben nach meiner Einschätzung und meinen persönlichen Eindrücken vom Börsentag eine weit höhere Sensibilität gegenüber möglichen staatlichen Eingriffen. Geschichte wiederholt sich nicht unbedingt, aber es gibt viele belegbare Beispiele in der Praxis, in welcher sich historische Entwicklungen zumindest reimen. In den 20er Jahren gab es beispielsweise in Deutschland ein Reichsnotopfer, welches Vermögensinhaber um rund 60 Prozent enteignete. Auch eine Hauszinssteuer auf Immobilien gab es damals. welche fast 20 Jahre Ihre Gültigkeit hatte. Der – eigentlich zeitlich befristete – Solidaritätszuschlag zur Finanzierung der Deutschen Einheit ist ebenfalls so ein Beispiel der jüngeren Vergangenheit. In der berechtigten Freude über die Wiedervereinigung unseres Vaterlandes haben wir diesen ganz grundsätzlich sehr positiv aufgenommen. Mittlerweile haben wir uns an diese Sondersteuer längst gewöhnt.
Die Sprache verharmlost heute Zwangsabgaben
In der heutigen Zeit werden nun absolut abstrakte Begriffe wie ESM, EFSM, EFSF, Soffin oder Target2 für die staatlichen Rettungsschirme Europas verwendet, dessen Zusammenhänge kein Bürger mehr versteht. Der adaptierte Begriff Reichsnotopfer hingegen wäre für mich weit besser anwendbar mit der Bezeichnung Euro- oder Europa-Notopfer. Alle deutschen Kapitalinhaber und Steuerzahler opfern nämlich im wahrsten Sinne des Wortes Teile Ihres Vermögens, da früher oder später diese eingegangen Bürgschaften und Zahlungsverpflichtungen an die Bürger weitergereicht werden müssen!
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